Tätigkeitsschwerpunkte

In folgenden Rechtsgebieten berate und vertrete ich Sie fachkundig und mit großem Erfahrungsreichtum

Erbrecht

Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, also auf den Erben. Das Erbrecht sollte jeden Erblasser frühzeitig interessieren. Hier kann der Wille des Erblassers abseits der gesetzlichen Erbfolge insbesondere durch die Errichtung eines Testaments spezifisch und individuell festgelegt werden. Bereits zu Lebzeiten können zudem steuerliche Vorteile gewahrt werden. Dies vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten.
Ebenso ist bei hohen Vermögenswerten der Eltern, bei Vorhandensein minderjähriger oder behinderter Kinder oder einer Firma eine Regelung besonders wichtig.

In erbrechtlichen Angelegenheiten berate und vertrete ich Sie umfassend, z.B. in folgenden Rechtsfragen:

  • Errichtung von Testamenten und Erbverträgen
  • Behindertentestament
  • Gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge, Enterbung
  • Erb- und Pflichtteilsverzicht
  • Umfang und Berechnung des Nachlasses
  • Umfang und Berechnung von Pflichtteilsansprüchen
  • Erbscheins- und Nachlassverfahren
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Testamentsvollstreckungen
  • Unternehmensnachfolge

Sowohl vor als auch nach dem Erbfall berate und vertrete ich Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Ich setzte für Sie außergerichtlich und gerichtlich Ihre Ansprüche durch.

Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht gliedert sich entsprechend des neuen Betreuungsgesetzes (BtG) in die Bereiche Vormundschaft über Minderjährige, Betreuungsrecht über Volljährige und Pflegschaftsrecht.

Es gibt viele Ereignisse im Leben, die es mit sich bringen, dass Sie Ihre eigenen Angelegenheiten nicht ohne fremde Hilfe regeln können. Dies kann im frühen Alter beispielsweise durch einen Unfall oder eine Erkrankung oder im hohen Alter durch Demenz sein. Wenn Sie dann keine eigene Regelung getroffen haben (siehe Vorsorgerecht), bestellt das Betreuungsgericht (bis 08/2009 Vormundschaftsgericht) für Sie eine Person, die Ihnen bei der Wahrnehmung Ihrer Angelegenheiten hilft, z.B. einen Vormund für minderjährige oder einen Betreuer für volljährige Personen.

Da ich hier seit vielen Jahren vom Gericht als Betreuerin eingesetzt werde, fließen zusätzlich meine vielfältigen persönlichen Erfahrungen zu Ihrem Nutzen in meine beratende Tätigkeit für Sie ein.

Ich berate und vertrete Sie insbesondere bei der Anregung einer Betreuung oder Vormundschaft oder lege Rechtsmittel gegen die unbegründete Anordnung durch ein Gericht ein.

Gerade bei einer Fremdbetreuung oder bei Vorhandensein eines größeren Vermögens können innerhalb der Familie Konflikte auftreten. Auch möchte der Betroffene im Regelfall selbst bestimmen, wer ihm helfen soll und im welchen Umfang. Aufgrund dessen ist eine frühe Vorsorge unerlässlich. Ich unterstütze Sie dabei, frühzeitig Vorsorge zu treffen (siehe Vorsorgerecht), um die Bestellung eines Betreuers vermeiden zu können oder aber zu sichern, dass eine notwendige gerichtliche Betreuung so eng wie möglich gehalten und Ihre individuelle Freiheit so wenig wie möglich eingeschränkt wird.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Vertrauensperson/en, Sie in allen Angelegenheiten zu vertreten, die Sie im Rahmen der Vorsorgevollmacht festlegen. Das können z.B. Fragen der Gesundheitssorge und der Pflegebedürftigkeit sein, aber auch Fragen des Aufenthalts und der Wohnung, der Behördenangelegenheiten und der Vermögenssorge.

Falls trotz dieser Vollmacht später eine gesetzliche Vertretung (rechtliche Betreuung) erforderlich sein sollte, z.B. weil Sie einen Aufgabenkreis bei der Erstellung der Vollmacht noch nicht geregelt haben und dies nun nicht mehr können, können Sie in der Vorsorgevollmacht bereits bestimmen, dass die von Ihnen bezeichnete Vertrauensperson vom Gericht auch als ihr/e Betreuer/in bestellt werden soll (Betreuungsverfügung).

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine Erklärung über Ihre eigenen Wünsche im Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege bei schwerer oder aussichtsloser Krankheit mit tödlichem Verlauf bzw. in vergleichbaren Situationen. Hier bestimmen Sie bspw., ob und in welchem Umfang Sie lebenserhaltende und/oder verlängernde Maßnahmen wünschen, wenn Sie sich in dieser Endphase Ihres Lebens befinden.